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16 MedienrechtNorm
B-VG Art144 Abs1 / AnlaßfallRechtssatz
Abweisung der Beschwerde im Anlassfall nach Aufhebung einer Wortfolge in §2 Abs1 Z7 zweiter Satz KommAustria-G mit E v 15.03.07, G138/06. Kostenzuspruch.
Die Aufhebung der in Prüfung gezogenen Wortfolge bewirkt offenkundig nicht, dass dadurch eine für eine positive Erledigung des Antrages der beschwerdeführenden Gesellschaft (betr Veröffentlichung der Einstellung des Verfahrens auf der Homepage der RTR) erforderliche Rechtsgrundlage geschaffen worden wäre.
Schlagworte
VfGH / Anlaßfall, VfGH / KostenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:2007:B884.2005Zuletzt aktualisiert am
30.01.2009