RS Vwgh 2004/1/28 2002/04/0193

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 28.01.2004
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
50/01 Gewerbeordnung

Norm

AVG §78 Abs1;
BVwAbgV 1983 §1 Abs1;
BVwAbgV 1983 TP2;
GewO 1994 §255 Abs2;
GewO 1994 §255 Abs3;

Rechtssatz

Bei der Beurteilung der Frage, ob und allenfalls in wessen Privatinteresse eine Amtshandlung lag, ist die einzelne Amtshandlung nicht isoliert, sondern im Gesamtzusammenhang jenes Verfahrens zu sehen, dessen Teil sie bildet. Dabei ist auf das jeweilige Verfahrensziel abzustellen (Hinweis E vom 16.2.1988, Zl. 87/04/0206).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2004:2002040193.X03

Im RIS seit

02.03.2004

Zuletzt aktualisiert am

02.10.2017
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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