RS Vwgh 2004/1/28 2003/12/0036

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Veröffentlicht am 28.01.2004
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
40/01 Verwaltungsverfahren
63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz

Norm

AVG §8;
BDG 1979 §206 Abs6;
BDG 1979 §206;
VwRallg;

Rechtssatz

Ausgehend von der Parteistellung der Beschwerdeführerin im beschwerdegegenständlichen Verfahren über die Verleihung schulfester Stellen wäre die belangte Behörde gehalten gewesen, im Sinne der hg. Erkenntnisse vom 17. September 1976, Zl. 416/76, VwSlg 9127 A/1976, sowie vom 22. Februar 1991, Zl. 90/12/0286, über die Berufungen der Beschwerdeführerin und der Mitbeteiligten Mag. A. nur EINE (gemeinschaftliche) Sachentscheidung durch Erlassung EINES Bescheides zu treffen und dadurch eine nachprüfende Kontrolle ihrer Auswahlentscheidung, in der sie insbesondere auch der Mitbeteiligten Mag. A. den Vorzug vor der Beschwerdeführerin gab, zu ermöglichen, weshalb sie den angefochtenen Bescheid schon deshalb mit Rechtswidrigkeit belastete.

Schlagworte

VerwaltungsverfahrensgemeinschaftVwRallg13

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2004:2003120036.X02

Im RIS seit

29.03.2004

Zuletzt aktualisiert am

19.04.2012
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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