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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §35 idF 2001/I/051;Rechtssatz
Gemäß § 2 Abs. 3 Z. 2 Fernsprechentgeltzuschussgesetz (FeZG) kommt es nicht nur auf den Umstand an, dass der Antragsteller außergewöhnliche Belastungen zu tragen habe, sondern auch darauf, dass diese anerkannt sind, also von den Finanzbehörden bei der Steuerbemessung berücksichtigt wurden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2004:2002030292.X02Im RIS seit
23.02.2004Zuletzt aktualisiert am
18.06.2014