RS Vwgh 2004/1/28 2002/03/0292

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Veröffentlicht am 28.01.2004
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
91/01 Fernmeldewesen

Norm

EStG 1988 §35 idF 2001/I/051;
FernsprechentgeltzuschussG 2001 §2 Abs3 Z2;

Rechtssatz

Gemäß § 2 Abs. 3 Z. 2 Fernsprechentgeltzuschussgesetz (FeZG) kommt es nicht nur auf den Umstand an, dass der Antragsteller außergewöhnliche Belastungen zu tragen habe, sondern auch darauf, dass diese anerkannt sind, also von den Finanzbehörden bei der Steuerbemessung berücksichtigt wurden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2004:2002030292.X02

Im RIS seit

23.02.2004

Zuletzt aktualisiert am

18.06.2014
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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