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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §17 Abs1;Rechtssatz
Unzutreffend ist die dem allgemein gehaltenen Antrag des Beschwerdeführers auf Gewährung von Akteneinsicht offenbar zu Grunde liegende Rechtsauffassung, ihm stünde losgelöst von der Führung eines konkreten Verfahrens die Einsicht in die von ihm genannten Schriftstücke auch dann zu, wenn diese nicht Entscheidungsgrundlage in einem von der belangten Behörde mit ihm geführten konkreten dienstrechtlichen Verfahren gewesen sind.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2004:2003120173.X07Im RIS seit
01.03.2004Zuletzt aktualisiert am
13.12.2011