RS Vwgh 2004/1/28 2003/12/0173

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 28.01.2004
beobachten
merken

Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §17 Abs1;

Rechtssatz

Unzutreffend ist die dem allgemein gehaltenen Antrag des Beschwerdeführers auf Gewährung von Akteneinsicht offenbar zu Grunde liegende Rechtsauffassung, ihm stünde losgelöst von der Führung eines konkreten Verfahrens die Einsicht in die von ihm genannten Schriftstücke auch dann zu, wenn diese nicht Entscheidungsgrundlage in einem von der belangten Behörde mit ihm geführten konkreten dienstrechtlichen Verfahren gewesen sind.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2004:2003120173.X07

Im RIS seit

01.03.2004

Zuletzt aktualisiert am

13.12.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten