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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §10 Abs5;Rechtssatz
Ein Hallenbad gehört nicht zu den unentbehrlichen Voraussetzungen eines Hotelbetriebes und dessen Instandsetzung ist als bloße Verbesserung des Hotelstandards für die gegenständliche Beurteilung des Betriebserwerbes nicht wesentlich (Hinweis E 15. Februar 1994, 91/14/0248).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2004:2000150144.X04Im RIS seit
04.03.2004