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63 Allgemeines Dienst- und BesoldungsrechtNorm
B-VG Art7 Abs1 / VerwaltungsaktLeitsatz
Keine Verletzung verfassungsgesetzlich gewährleisteter Rechte durchdie Versetzung eines Postbediensteten an einen anderen Dienstort;vertretbare Annahme des Vorliegens eines wichtigen dienstlichenInteresses aufgrund Qualifizierung der Maßnahme (Auflassung desArbeitsplatzes) als Teilmaßnahme innerhalb eines gesamtenRestrukturierungskonzeptes der Österreichischen Post AGSchlagworte
Dienstrecht, VersetzungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:2007:B162.2006Zuletzt aktualisiert am
30.01.2009