RS Vfgh 2007/6/11 B162/06

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Veröffentlicht am 11.06.2007
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Index

63 Allgemeines Dienst- und Besoldungsrecht
63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979

Norm

B-VG Art7 Abs1 / Verwaltungsakt
BDG 1979 §38

Leitsatz

Keine Verletzung verfassungsgesetzlich gewährleisteter Rechte durchdie Versetzung eines Postbediensteten an einen anderen Dienstort;vertretbare Annahme des Vorliegens eines wichtigen dienstlichenInteresses aufgrund Qualifizierung der Maßnahme (Auflassung desArbeitsplatzes) als Teilmaßnahme innerhalb eines gesamtenRestrukturierungskonzeptes der Österreichischen Post AG

Entscheidungstexte

Schlagworte

Dienstrecht, Versetzung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VFGH:2007:B162.2006

Zuletzt aktualisiert am

30.01.2009
Quelle: Verfassungsgerichtshof VfGH, http://www.vfgh.gv.at
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