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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §10 Abs5;Rechtssatz
Nicht entscheidend für das Vorliegen eines Betrieberwerbes ist es, ob der Erwerber den Betrieb unverändert weiterführen will oder tatsächlich weiterführt (Hinweis E 23. März 1999, 98/14/0141).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2004:2000150144.X03Im RIS seit
04.03.2004