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10 VerfassungsrechtNorm
VfGG §19 Abs3 Z2 litdLeitsatz
Zurückweisung von Wiedereinsetzungsanträgen (nach Zurückweisung der Beschwerde wegen nicht behobenen Mangels eines formellen Erfordernisses) wegen entschiedener SacheRechtssatz
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist zur Erhebung eines Wiedereinsetzungsantrags im Gesetz nicht vorgesehen.
Das nunmehrige Vorbringen ist auch nicht darauf gerichtet, darzutun, dass die Einschreiterin durch ein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis an der rechtzeitigen Vornahme der befristeten Prozesshandlung verhindert wurde.
Entscheidungstexte
Schlagworte
VfGH / Wiedereinsetzung, VfGH / Fristen, VfGH / Mängelbehebung, res iudicataEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:2007:B3299.2005Dokumentnummer
JFR_09929389_05B03299_2_01