RS Vwgh 2004/1/29 2002/11/0109

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 29.01.2004
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
82/02 Gesundheitsrecht allgemein

Norm

AVG §19;
SMG 1997 §12 Abs1;

Rechtssatz

Der Konsum von Cannabiskraut ist nicht gestattet und somit das Konsumieren als "Missbrauch" anzusehen (Hinweis E 28.6.2001, 2001/11/0135). Wurde der Bf verdächtigt eine Cannabiszigarette geraucht zu haben und wurde er bereits in der Vergangenheit wegen eines Verbrechens nach dem Suchtmittelgesetz verurteilt, war anzunehmen, dass er Suchtgift missbraucht, und es war nicht rechtswidrig, wenn die Behörde ausgehend von § 12 Abs. 1 SMG 1997 einen Ladungsbescheid erließ.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2004:2002110109.X02

Im RIS seit

01.03.2004
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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