RS Vwgh 2004/1/29 2003/07/0023

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Veröffentlicht am 29.01.2004
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
10/07 Verwaltungsgerichtshof
81/01 Wasserrechtsgesetz

Norm

VwGG §34 Abs1;
VwRallg;
WRG 1959 §121;

Rechtssatz

Es verletzt Rechte des Bewilligungsinhabers, wenn über die Beseitigung wahrgenommener Mängel und Abweichungen hinaus Aufträge erteilt werden, die über den Rahmen der ihm auferlegten Verpflichtungen hinausgehen, somit ihrem Inhalt nach eine Änderung der Bewilligung darstellen (Hinweis E 19.11.1985, 85/07/0148; E 26.11.1987, 83/07/0262).

Schlagworte

Individuelle Normen und Parteienrechte Rechtsanspruch Antragsrecht Anfechtungsrecht VwRallg9/2 Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Parteienrechte und Beschwerdelegitimation Verwaltungsverfahren Rechtsverletzung des Beschwerdeführers Beschwerdelegitimation bejaht

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2004:2003070023.X02

Im RIS seit

27.02.2004
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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