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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §45 Abs2;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 92/07/0076 E 27. September 1994 RS 6 (hier nur letzter Satz)Stammrechtssatz
Der im Fehlen nachprüfbarer Erwägungen zur Beweiswürdigung gelegene Begründungsmangel des angefochtenen Bescheides hindert die Bf an der Rechtsverfolgung deswegen, weil ihnen das Fehlen einer sachbezogenen Begründung der Beweiswürdigung die Möglichkeit verwehrt, eine vor dem Verwaltungsgerichtshof anfechtbare Unschlüssigkeit der behördlichen Erwägungen zur Beweiswürdigung geltend zu machen. Erst recht verhindert das Fehlen einer sachbezogenen Begründung der behördlichen Beweiswürdigung die nachprüfende Kontrolle des angefochtenen Bescheides durch den Verwaltungsgerichtshof.
Schlagworte
Angenommener Sachverhalt (siehe auch Sachverhalt Neuerungsverbot Allgemein und Sachverhalt Verfahrensmängel) Begründungspflicht Beweiswürdigung und Beweismittel Allgemein Begründungspflicht Manuduktionspflicht Mitwirkungspflicht Begründungspflicht und Verfahren vor dem VwGH Begründungsmangel als wesentlicher Verfahrensmangel Sachverhalt BeweiswürdigungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2004:2003070023.X04Im RIS seit
27.02.2004