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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §20;Rechtssatz
Ausführungen, dass weder die im konkreten Fall vom Leiter einer Bankfiliale besuchten Kurse aus Gruppendynamik, Kinesiologie, Somathosynthese, Psychosomatik und Neurolinguistischem Programmieren noch die damit in Zusammenhang stehende Literatur unter Berücksichtigung des § 20 EStG 1988 eine steuerlich abzugsfähige Fortbildung darstellten (Hinweis E 17. September 1996, 92/14/0173).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2004:2000150009.X02Im RIS seit
30.03.2004Zuletzt aktualisiert am
03.05.2011