RS Vwgh 2004/1/29 2001/20/0426

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 29.01.2004
beobachten
merken

Index

40/01 Verwaltungsverfahren
41/02 Passrecht Fremdenrecht
49/01 Flüchtlinge

Norm

AsylG 1997 §7;
AVG §56;
FlKonv Art1 AbschnA Z2;

Rechtssatz

Der Verwaltungsgerichtshof vertritt in Bezug auf die hier maßgeblichen Umstände zur Zeit der Erlassung des angefochtenen Bescheides die Auffassung, den einem irakischen Staatsbürger wegen illegaler Ausreise und Asylantragstellung im Ausland drohenden, unverhältnismäßig harten Sanktionen könne gerade unter den besonderen politischen Verhältnissen im Irak Asylrelevanz zukommen; einem derartigen "Nachfluchtgrund" könne die Asylrelevanz nicht von vornherein abgesprochen werden (Hinweis E vom 22. Mai 2003, Zl. 2001/20/0268, vom 21. März 2002, Zl. 99/20/0401).

Schlagworte

Maßgebende Rechtslage maßgebender Sachverhalt

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2004:2001200426.X01

Im RIS seit

05.03.2004
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten