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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AsylG 1997 §7;Rechtssatz
Der Verwaltungsgerichtshof vertritt in Bezug auf die hier maßgeblichen Umstände zur Zeit der Erlassung des angefochtenen Bescheides die Auffassung, den einem irakischen Staatsbürger wegen illegaler Ausreise und Asylantragstellung im Ausland drohenden, unverhältnismäßig harten Sanktionen könne gerade unter den besonderen politischen Verhältnissen im Irak Asylrelevanz zukommen; einem derartigen "Nachfluchtgrund" könne die Asylrelevanz nicht von vornherein abgesprochen werden (Hinweis E vom 22. Mai 2003, Zl. 2001/20/0268, vom 21. März 2002, Zl. 99/20/0401).
Schlagworte
Maßgebende Rechtslage maßgebender SachverhaltEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2004:2001200426.X01Im RIS seit
05.03.2004