RS Vwgh 2004/1/29 99/17/0135

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Veröffentlicht am 29.01.2004
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Index

E3L E06202020
37/01 Geldrecht Währungsrecht
37/02 Kreditwesen

Norm

31989L0299 Kreditinstitute-Eigenmittel-RL Art2 Abs1 Z6;
31989L0299 Kreditinstitute-Eigenmittel-RL Art3;
BWG 1993 §103 Z21;

Rechtssatz

Unter den Bestandteilen nach Art. 2 Abs. 1 der Eigenmittel-RL 89/299/EWG sind auch die sog. "sonstigen Bestandteile im Sinne des Artikels 3". Diese werden unabhängig von ihrer Bezeichnung in Art. 3 auf Grund der dort genannten Merkmale umschrieben. Artikel 2 Abs. 1 Z 6 iVm Artikel 3 der Eigenmittel-Richtlinie ermöglicht somit die Einbeziehung von Dotationseinlagen iSd § 103 BWG bei der Berechnung der Eigenmittel (ohne dass der nationale Gesetzgeber gezwungen wäre, die Berücksichtigung solcher Mittel vorzusehen).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2004:1999170135.X03

Im RIS seit

10.03.2004

Zuletzt aktualisiert am

02.02.2017
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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