Index
L90006 Landarbeiterkammer SteiermarkNorm
AVG §8;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 2003/11/0260 2003/11/0261 2003/11/0262 2003/11/0263 2003/11/0264Rechtssatz
§ 28 Abs. 3 Stmk LandarbeiterkammerG 1991 begründet die Parteistellung der Steiermärkischen Landarbeiterkammer (beschwerdeführende Partei) im Berufungsverfahren über die Kammerzugehörigkeit vor der Steiermärkischen Landesregierung und räumt ihr ausdrücklich auch ein Beschwerderecht vor den Gerichtshöfen des öffentlichen Rechts ein. Der durch die ausdrückliche Anordnung des Gesetzgebers begründeten Parteistellung im aufsichtsbehördlichen Verfahren vor der Steiermärkischen Landesregierung liegt ein rechtliches Interesse der Steiermärkischen Landarbeiterkammer zu Grunde, dass ein von einem ihrer Organe rechtmäßigerweise erlassener Bescheid in Verwaltungssachen nicht von der Landesregierung aufgehoben oder abgeändert wird.
Schlagworte
Individuelle Normen und Parteienrechte Rechtsanspruch Antragsrecht Anfechtungsrecht VwRallg9/2 Interessenvertretungen Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Parteienrechte und Beschwerdelegitimation Verwaltungsverfahren Rechtsverletzung des Beschwerdeführers Beschwerdelegitimation bejahtEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2004:2003110259.X01Im RIS seit
09.03.2004