RS Vwgh 2004/1/29 2003/07/0048

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Veröffentlicht am 29.01.2004
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
81/01 Wasserrechtsgesetz

Norm

AVG §68 Abs1;
WRG 1959 §121 Abs1;
WRG 1959 §121;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 2003/07/0049

Rechtssatz

Ein rechtskräftiger Beseitigungsauftrag nach § 121 WRG 1959 steht seinerseits der Erteilung einer wasserrechtlichen Bewilligung für eine im Rahmen des § 121 Abs 1 WRG 1959 nicht genehmigungsfähigen Abweichung nicht entgegen. Im Fall der Erteilung einer wasserrechtlichen Bewilligung für diese Abweichung würde diese Bewilligung ihrerseits dem Entfernungsauftrag derogieren.

Schlagworte

Rechtskraft Umfang der Rechtskraftwirkung Allgemein Bindung der Behörde

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2004:2003070048.X02

Im RIS seit

27.02.2004

Zuletzt aktualisiert am

07.10.2008
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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