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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §68 Abs1;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 2003/07/0049Rechtssatz
Ein rechtskräftiger Beseitigungsauftrag nach § 121 WRG 1959 steht seinerseits der Erteilung einer wasserrechtlichen Bewilligung für eine im Rahmen des § 121 Abs 1 WRG 1959 nicht genehmigungsfähigen Abweichung nicht entgegen. Im Fall der Erteilung einer wasserrechtlichen Bewilligung für diese Abweichung würde diese Bewilligung ihrerseits dem Entfernungsauftrag derogieren.
Schlagworte
Rechtskraft Umfang der Rechtskraftwirkung Allgemein Bindung der BehördeEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2004:2003070048.X02Im RIS seit
27.02.2004Zuletzt aktualisiert am
07.10.2008