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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §19 Abs3;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 2001/03/0160 E 3. September 2003 RS 2Stammrechtssatz
Eine urlaubsbedingte Verhinderung vermag nur dann ein begründetes Hindernis im Sinne des § 19 Abs. 3 AVG darzustellen, wenn sie nicht etwa durch zumutbare Dispositionen hätte beseitigt werden können.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2004:2003020223.X02Im RIS seit
18.02.2004