RS Vwgh 2004/1/30 2003/02/0223

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Veröffentlicht am 30.01.2004
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §19 Abs3;
VStG §51f Abs2;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2001/03/0160 E 3. September 2003 RS 2

Stammrechtssatz

Eine urlaubsbedingte Verhinderung vermag nur dann ein begründetes Hindernis im Sinne des § 19 Abs. 3 AVG darzustellen, wenn sie nicht etwa durch zumutbare Dispositionen hätte beseitigt werden können.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2004:2003020223.X02

Im RIS seit

18.02.2004
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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