RS Vwgh 2004/2/5 AW 2003/07/0047

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 05.02.2004
beobachten
merken

Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
81/01 Wasserrechtsgesetz

Norm

VwGG §30 Abs2;
WRG 1959 §138;

Rechtssatz

Nichtstattgebung - wasserpolizeilicher Auftrag - Mit dem angefochtenen Bescheid gab die belangte Behörde den Anträgen der mitbeteiligten Partei teilweise statt und beauftragte den Beschwerdeführer gemäß § 138 WRG 1959, den Traktorweg im Bereich einer bestimmten Parzelle, soweit er sich im Quellschutzgebiet nach einem näher bezeichneten Bescheid befindet, bis zu einem bestimmten Tag zu entfernen und den natürlichen Oberboden wieder herzustellen. Zwingende öffentliche Interessen, die der Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung entgegenstünden, sind nicht hervorgekommen. Die von der belangten Behörde sowie von der mitbeteiligten Partei dargelegten Interessen an einer Sicherstellung einer notwendigen Trinkwasserversorgung des Anwesens der mitbeteiligten Partei überwiegen jedoch die vom Beschwerdeführer allgemein geltend gemachten Interessen an einer Weiterbenützung dieses Traktorweges in dem vom wasserpolizeilichen Auftrag genannten Bereich, weshalb dem Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung nicht stattzugeben war.

Schlagworte

Besondere Rechtsgebiete Wasserrecht Interessenabwägung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2004:AW2003070047.A01

Im RIS seit

06.04.2004
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten