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10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
B-VG Art116 Abs2;Beachte
Serie (erledigt im gleichen Sinn): 2005/17/0250 E 30. Jänner 2006Rechtssatz
Wie sich aus § 32b WRG ergibt, ist Gegenstand dieser Regelung allein die Frage der wasserrechtlichen Zulässigkeit von Einleitungen in eine wasserrechtlich bewilligte Kanalisationsanlage eines anderen. Ein Hinweis darauf, dass der Gesetzgeber damit eine Regelung für die von der Gemeinde im Rahmen ihres Wirkungsbereiches einzuhebenden Kanalbenützungsgebühren treffen wollte, lässt sich schon dem Text des Gesetzes nicht entnehmen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2004:2003170319.X01Im RIS seit
07.07.2004