Index
10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
B-VG Art119a Abs4;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie AW 94/06/0004 B 2. März 1994 RS 1 (hier ohne die ersten vier Worte am Anfang)Stammrechtssatz
Stattgebung - Erteilung einer Baubewilligung - Einer Beschwerde gegen einen abweisenden aufsichtsbehördlichen Bescheid nach Art 119a Abs 4 B-VG in einer Angelegenheit des eigenen Wirkungsbereiches der Gemeinde kann die aufschiebende Wirkung dann zuerkannt werden, wenn der Bescheid der obersten Gemeindeinstanz iSd § 30 Abs 2 VwGG vollziehbar ist oder gleichfalls iSd Gesetzesstelle einem Dritten eine von diesem ausübbare Berechtigung einräumt (Hinweis B 22.2.1977, 1812/76, B 27.5.1983, 83/17/0037, VwSlg 5791 F/1983).
Schlagworte
Ausübung der Berechtigung durch einen Dritten VollzugEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2004:2002060150.X02Im RIS seit
26.03.2004