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L10015 Gemeindeordnung Gemeindeaufsicht Gemeindehaushalt SalzburgNorm
BauPolZuständigkeitsübertragung Salzburg-Umgebung 1968 §1 Abschn1 litb;Rechtssatz
Es kommt nicht darauf an, ob Gegenstand des Bauansuchens des Bauwerbers lediglich die Erteilung der Baubewilligung für ein konkret genanntes Projekt ist ohne damit verbundene Antragstellung auf Betriebsanlagengenehmigung, weil § 1 Abschnitt I lit. b der Bau-Delegierungsverordnung Salzburg-Umgebung nur auf die Erforderlichkeit einer Betriebsanlagengenehmigung abstellt und nicht auf das - tatsächliche - Vorliegen eines diesbezüglichen Antrages.
Schlagworte
Behörden Zuständigkeit Allgemein BauRallg2/1 Verhältnis zu anderen Rechtsgebieten Kompetenztatbestände Baupolizei und Raumordnung BauRallg1European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2004:2002060132.X03Im RIS seit
29.03.2004