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66/01 Allgemeines SozialversicherungsgesetzNorm
ASVG §49 Abs1;Beachte
Besprechung in: FJ 6/2004, S 224;Rechtssatz
Ein 13. und 14. Monatsgehalt (Urlaubsgeld und Weihnachtsremuneration) sind auch dann kraft Gesetzes Sonderzahlungen, wenn zulässigerweise vereinbart wurde, diese Sonderzahlungen in zwölf gleichbleibenden monatlichen Teilzahlungen zu entrichten (Unterschied zu einer Vereinbarung, nach der anstelle der Sonderzahlungen ein überkollektivvertragliches Entgelt geleistet wird; zur Zulässigkeit einer solchen Vereinbarung Hinweis Urteil OGH 8.7.1999, 9 ObA 256/98z).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2004:2001080004.X01Im RIS seit
13.04.2004Zuletzt aktualisiert am
07.10.2008