RS Vwgh 2004/2/18 2001/08/0014

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 18.02.2004
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

Norm

ASVG §410 Abs1 Z7;
AVG §38;
AVG §56;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 88/08/0138 E 3. Juli 1990 RS 1

Stammrechtssatz

Eine auf § 410 Abs 1 Z 7 ASVG gestützte bescheidmäßige - bloße - Feststellung der Beitragsgrundlagen erweist sich im Hinblick auf die Maßgeblichkeit der Beitragsgrundlage für die Leistungsbemessung nicht als rechtswidrig, soferne von keiner berechtigten Partei ausdrücklich eine Entscheidung über die Verpflichtung zur Zahlung konkreter Beiträge begehrt wurde (Hinweis E 19.3.1987, 86/08/0239).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2004:2001080014.X01

Im RIS seit

23.03.2004
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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