RS Vwgh 2004/2/18 2001/08/0073

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 18.02.2004
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Index

60/04 Arbeitsrecht allgemein
66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

Norm

ASVG §11 Abs2 idF 1996/201;
UrlaubsG 1976 §10 Abs1;
UrlaubsG 1976 §9 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 98/08/0397 E 3. Juli 2002 RS 3 (Hier: Garderobier an der Wiener Staatsoper)

Stammrechtssatz

Die dem als Billeteur an der Staatsoper tätigen Dienstnehmer zum Ende einer Spielsaison jeweils bezahlte "Urlaubsentschädigung" führte unabhängig davon, ob das Dienstverhältnis des Dienstnehmers in den Monaten Juli und August jeweils unterbrochen oder karenziert war, zu einer Verlängerung der Versicherungspflicht gem. § 11 Abs. 2 ASVG (mit umfangreichen Ausführungen).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2004:2001080073.X01

Im RIS seit

30.03.2004
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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