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60/04 Arbeitsrecht allgemeinNorm
ASVG §11 Abs2 idF 1996/201;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 98/08/0397 E 3. Juli 2002 RS 3 (Hier: Garderobier an der Wiener Staatsoper)Stammrechtssatz
Die dem als Billeteur an der Staatsoper tätigen Dienstnehmer zum Ende einer Spielsaison jeweils bezahlte "Urlaubsentschädigung" führte unabhängig davon, ob das Dienstverhältnis des Dienstnehmers in den Monaten Juli und August jeweils unterbrochen oder karenziert war, zu einer Verlängerung der Versicherungspflicht gem. § 11 Abs. 2 ASVG (mit umfangreichen Ausführungen).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2004:2001080073.X01Im RIS seit
30.03.2004