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41/02 Passrecht FremdenrechtNorm
AsylG 1997 §13 Abs2;Rechtssatz
Sollte - im Sinne der Behauptungen des Asylwerbers, eines Staatsangehörigen Nigerias - davon auszugehen sein, dass General Abubakar die Ermordung des Asylwerbers angeordnet habe, weil dieser in von ihm mitunterzeichneten Briefen die Übergabe der Macht an eine zivile Regierung gefordert habe, und dass eine daraus herrührende Bedrohung von ausreichender Intensität auch unter den jetzigen politischen Verhältnissen in Nigeria noch aktuell sei, so wäre dem Asylwerber - sofern § 13 Abs. 2 AsylG 1997 dem nach den Maßstäben des E vom 3. Dezember 2002, Zl. 99/01/0449, nicht entgegensteht - gemäß § 7 AsylG 1997 Asyl zu gewähren.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2004:1999200573.X01Im RIS seit
03.03.2004Zuletzt aktualisiert am
06.10.2008