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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §22 Z2;Rechtssatz
Soweit die GmbH ein Unternehmerwagnis der Geschäftsführerin darin erblickt, dass sie arbeitsrechtlichen Schutzes und etwa der Entgeltfortzahlung nach dem Insolvenz-Entgeltsicherungsgesetz entbehre, genügt es auf die hg Rechtsprechung (Hinweis E 31. Jänner 2002, 2001/15/0063) hinzuweisen, wonach dieses Merkmal für die Frage der Einkünfteerzielung nach § 22 Z 2 Teilstrich 2 EStG 1988 unmaßgeblich ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2004:2001140053.X03Im RIS seit
29.03.2004