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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §115 Abs2;Rechtssatz
Es bestand für die Abgabenbehörde keine Verpflichtung, der Abgabepflichtigen ihre eigene Aussage vorzuhalten und somit diesbezüglich Parteiengehör zu gewähren.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2004:1999140247.X06Im RIS seit
26.03.2004