RS Vwgh 2004/2/24 98/14/0048

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Veröffentlicht am 24.02.2004
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §22;
EStG 1972 §23;
EStG 1972 §25;
EStG 1972 §47;
EStG 1988 §22;
EStG 1988 §23;
EStG 1988 §25;
EStG 1988 §47;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 98/14/0049

Rechtssatz

Es ist möglich, dass eine Person demselben Auftraggeber gegenüber neben einer nichtselbständigen Haupttätigkeit auch eine selbständige Tätigkeit erbringt, wenn beide Tätigkeiten voneinander unabhängig und trennbar sind (Hinweis E 24.6.1999, 96/15/0099 bzw. aus dem Bereich der Sozialversicherung E 7.8.2002, 99/08/0140).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2004:1998140048.X07

Im RIS seit

22.03.2004
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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