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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §22 Z2;Rechtssatz
Bei einer laufenden Entlohnung (zumal in monatlichen Teilbeträgen) des Gesellschafter-Geschäftsführers liegt kein einnahmenseitiges Wagnis vor, wie es für Unternehmer eigentümlich ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2004:2001140061.X02Im RIS seit
29.03.2004