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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §22 Z2;Rechtssatz
Bei einer laufenden, 14mal jährlich erfolgenden Entlohnung des Gesellschafter-Geschäftsführers liegt kein einnahmenseitiges Wagnis vor, wie es für Unternehmer eigentümlich ist. Mit dem Vorbringen, das der Geschäftsführerin zustehende Geschäftsführergehalt werde nach dem Ermessen der Geschäftsführerin sowohl zeitlich als auch der Höhe nach unregelmäßig ausgezahlt, zeigt die GmbH eine vereinbarte, am Erfolg der Geschäftsführungstätigkeit orientierte Entlohnung der Geschäftsführerin nicht auf.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2004:2001140053.X02Im RIS seit
29.03.2004