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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §56;Rechtssatz
Bei einem Ausspruch nach § 20 Abs. 2 ElWOG 1998 handelt es sich um die Feststellung, ob die Verweigerung durch den Netzbetreiber auf Netzzugang zu Recht erfolgte (d.h. am Tag der Verweigerung). Die getroffene Feststellung wirkt nur insoweit fort, als Rechtslage und Sachverhalt gleich bleiben.
Schlagworte
Anspruch auf bescheidmäßige Erledigung und auf Zustellung, Recht der Behörde zur Bescheiderlassung Feststellungsbescheide Maßgebende Rechtslage maßgebender SachverhaltEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2004:2002050010.X01Im RIS seit
01.04.2004