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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VwGG §33 Abs1;Rechtssatz
Wird eine Beschwerde inhaltlich gegenstandslos, ohne dass der angefochtene Bescheid formell beseitigt wird, so führt dies in sinngemäßer Anwendung des § 33 Abs. 1 VwGG zur Einstellung des Verfahrens.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2004:1998140132.X02Im RIS seit
03.06.2004Zuletzt aktualisiert am
31.12.2008