RS Vwgh 2004/2/24 98/14/0132

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Veröffentlicht am 24.02.2004
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof

Norm

VwGG §33 Abs1;

Rechtssatz

Wird eine Beschwerde inhaltlich gegenstandslos, ohne dass der angefochtene Bescheid formell beseitigt wird, so führt dies in sinngemäßer Anwendung des § 33 Abs. 1 VwGG zur Einstellung des Verfahrens.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2004:1998140132.X02

Im RIS seit

03.06.2004

Zuletzt aktualisiert am

31.12.2008
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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