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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §184;Rechtssatz
Bei der Schätzung handelt es sich lediglich um eine Form der Ermittlung des Sachverhaltes; sie kommt zur Anwendung, wenn die Grundlagen für die Abgabenerhebung nicht exakt ermittelt bzw. errechnet werden können.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2004:1999140247.X03Im RIS seit
26.03.2004