RS Vwgh 2004/2/24 99/14/0242

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Veröffentlicht am 24.02.2004
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §198;
BAO §224 Abs1;
BAO §248;

Rechtssatz

Feststellungen darüber, ob der Haftungsinanspruchnahme ein Abgabenbescheid vorangegangen ist, bedarf es nur dann, wenn der Haftungsschuldner Einwendungen gegen den Abgabenanspruch erhebt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2004:1999140242.X02

Im RIS seit

22.03.2004
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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