RS Vwgh 2004/2/24 98/14/0146

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Veröffentlicht am 24.02.2004
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
32/04 Steuern vom Umsatz

Norm

BAO §217;
UStG 1994 §21 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2000/15/0155 E 16. Dezember 2003 RS 1

Stammrechtssatz

Im Zusammenhang mit der Verhängung des Säumniszuschlages nach § 217 Abs 1 BAO kommt es auf den Zeitpunkt der Entrichtung der Umsatzsteuer-Vorauszahlung an. Der Säumniszuschlag ist eine objektive Säumnisfolge und ein "Druckmittel" zur rechtzeitigen Erfüllung der Abgabenentrichtungspflicht.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2004:1998140146.X01

Im RIS seit

18.03.2004
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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