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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §16 Abs1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 99/15/0106 E 30. September 1999 RS 4Stammrechtssatz
Scheidet ein fremdfinanziertes Gebäude aus dem Betriebsvermögen aus, teilt die Finanzierungsverbindlichkeit sein Schicksal. Vermietet der Steuerpflichtige dieses aus dem Betriebsvermögen ausgeschiedene Gebäude, so sind die auf die Finanzierungsverbindlichkeit entfallenden Zinsen Werbungskosten im Rahmen der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2004:1999140250.X03Im RIS seit
22.03.2004Zuletzt aktualisiert am
29.07.2014