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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1972 §47;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 98/14/0049Rechtssatz
Der Begriff des steuerlichen Dienstverhältnisses ist durch § 47 EStG 1972 bzw EStG 1988 nicht abschließend definiert, sondern wird als Typusbegriff durch eine Vielzahl von Merkmalen bestimmt, die nicht alle in gleicher Intensität ausgeprägt sein müssen (Hinweis E VfGH 1.3.2001, G 109/00). Entscheidend ist das Gesamtbild der Verhältnisse.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2004:1998140048.X04Im RIS seit
22.03.2004