RS Vwgh 2004/2/24 98/14/0048

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Veröffentlicht am 24.02.2004
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32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §47;
EStG 1988 §47;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 98/14/0049

Rechtssatz

Der Begriff des steuerlichen Dienstverhältnisses ist durch § 47 EStG 1972 bzw EStG 1988 nicht abschließend definiert, sondern wird als Typusbegriff durch eine Vielzahl von Merkmalen bestimmt, die nicht alle in gleicher Intensität ausgeprägt sein müssen (Hinweis E VfGH 1.3.2001, G 109/00). Entscheidend ist das Gesamtbild der Verhältnisse.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2004:1998140048.X04

Im RIS seit

22.03.2004
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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