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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §198;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 98/14/0049Rechtssatz
Abgabenbescheide sind nicht rückwirkend, da Abgabenansprüche unabhängig vom behördlichen Tätigwerden, vor allem unabhängig von der Erlassung von Abgabenbescheiden entstehen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2004:1998140048.X02Im RIS seit
22.03.2004