RS Vwgh 2004/2/24 99/14/0242

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 24.02.2004
beobachten
merken

Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §14;

Rechtssatz

Für einen Betriebserwerb ist nicht erforderlich, dass alle zum Betrieb gehörigen Betriebsmittel erworben werden, sondern nur jene, die die wesentliche Grundlage des Betriebes darstellen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2004:1999140242.X06

Im RIS seit

22.03.2004
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten