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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §14;Rechtssatz
Für einen Betriebserwerb ist nicht erforderlich, dass alle zum Betrieb gehörigen Betriebsmittel erworben werden, sondern nur jene, die die wesentliche Grundlage des Betriebes darstellen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2004:1999140242.X06Im RIS seit
22.03.2004