RS Vwgh 2004/2/24 2002/14/0153

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 24.02.2004
beobachten
merken

Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §110 Abs2;
BAO §275;

Rechtssatz

Eine Frist ist dann im Sinne der Mängelbehebungsvorschriften der Bundesabgabenordnung angemessen, wenn die Fristbemessung den besonderen Verhältnissen sachgerecht Rechnung trägt und der Berufungswerber in die Lage versetzt wird, dem Auftrag innerhalb der gesetzten Frist ordnungsgemäß nachzukommen (Hinweis E 10.3.1994, 93/15/0092).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2004:2002140153.X01

Im RIS seit

26.03.2004
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten