RS Vwgh 2004/2/24 2002/01/0559

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Veröffentlicht am 24.02.2004
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Index

41/02 Staatsbürgerschaft

Norm

StbG 1985 §10 Abs1 idF 1998/I/124;
StbG 1985 §10 Abs5 Z3 idF 1998/I/124;
StbG 1985 §11 idF 1998/I/124;

Rechtssatz

Die belangte Behörde lässt unberücksichtigt, dass es auf das Ausmaß der Integration im Entscheidungszeitpunkt ankommt. Die berufliche Integration eines Einbürgerungswerbers tritt nicht plötzlich und unvermittelt ein, sondern sie ist üblicherweise Ergebnis eines Entwicklungsprozesses. Zeiten, die länger (etwa schon Jahre) zurückliegen, fallen nicht mehr maßgeblich ins Gewicht (Hinweis: E 4.4.2001, Zl. 2000/01/0258; E 7.10.2003, Zl. 2002/01/0156).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2004:2002010559.X02

Im RIS seit

26.03.2004
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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