RS Vwgh 2004/2/25 2003/12/0114

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Veröffentlicht am 25.02.2004
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz

Norm

AVG §52;
BDG 1979 §143;

Rechtssatz

Die Bewertung eines Arbeitsplatzes nach § 143 BDG 1979 anhand der Kriterien Wissen, Denkleistung und Verantwortung in Anwendung der in den ErläutRV zum Besoldungsreform-Gesetz 1994 1577 BlgNR 18. GP 163 ff näher dargelegten Bewertungsmethode stellt eine Sachfrage dar, zu deren Beantwortung in Anbetracht des erforderlichen Fachwissens die Beiziehung eines entsprechend qualifizierten Sachverständigen notwendig ist (vgl. das hg. Erkenntnis vom 25. April 2003, Zl. 2001/12/0195).

Schlagworte

Sachverständiger Erfordernis der Beiziehung Besonderes Fachgebiet

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2004:2003120114.X01

Im RIS seit

19.03.2004
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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