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20/05 Wohnrecht MietrechtNorm
GehG 1956 §112f idF 1999/I/127;Rechtssatz
Aus dem Vorbringen, der Bretterfußboden in der Wohnung sei vermorscht und gänzlich sanierungsbedürftig gewesen, kann im Fall eines großen Ausmaßes der davon betroffenen Bodenflächen und bei einer Betroffenheit nicht nur der Oberfläche, sondern auch des Unterbodens das Fehlen der Brauchbarkeit der Wohnung gefolgert werden (vgl. die Entscheidungen des OGH vom 11. Juni 1991, 5 Ob 1037/91 = MietSlg. 43.200, und vom 12. Juni 1996, 5 Ob 2151/96a, mit weiteren Nachweisen).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2004:2001120155.X02Im RIS seit
23.03.2004