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60/04 Arbeitsrecht allgemeinNorm
AuslBG §4 Abs6 Z1 idF 2002/I/126;Rechtssatz
Bei der in § 4 Abs. 6 Z. 1 AuslBG genannten Voraussetzung, dass der zuständige Regionalbeirat die Erteilung der Beschäftigungsbewilligung einhellig befürwortet, handelt es sich um eine Tatbestandsvoraussetzung, die von der Behörde, die über den Antrag zu entscheiden hat, nicht auf ihre Rechtmäßigkeit zu prüfen ist (vgl. das hg. Erkenntnis vom 28. Februar 2002, Zl. 99/09/0139).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2004:2003090115.X02Im RIS seit
01.04.2004Zuletzt aktualisiert am
10.10.2011