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63/01 Beamten-DienstrechtsgesetzNorm
BDG 1979 §254 Abs1 idF 1994/550;Rechtssatz
Der Verwaltungsgerichtshof hat in seiner bisherigen Rechtsprechung zu den Fällen der Überleitung in den Allgemeinen Verwaltungsdienst zur Bestimmung des § 134 GehG 1956 klargestellt, dass die Überleitung des Beamten in das Funktionszulagenschema auf Grund eigener Option ausgehend von der bisher erreichten besoldungsrechtlichen Stellung erfolgt; eine Neudurchrechnung im Funktionszulagenschema ausgehend vom Vorrückungsstichtag ist nicht vorgesehen (vgl. etwa das hg. Erkenntnis vom 17. Februar 1999, Zl. 98/12/0234).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2004:2003120116.X01Im RIS seit
23.03.2004