RS Vwgh 2004/2/25 2003/12/0116

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Veröffentlicht am 25.02.2004
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Index

63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
63/02 Gehaltsgesetz

Norm

BDG 1979 §254 Abs1 idF 1994/550;
GehG 1956 §134 Abs1 idF 1994/550;

Rechtssatz

Der Verwaltungsgerichtshof hat in seiner bisherigen Rechtsprechung zu den Fällen der Überleitung in den Allgemeinen Verwaltungsdienst zur Bestimmung des § 134 GehG 1956 klargestellt, dass die Überleitung des Beamten in das Funktionszulagenschema auf Grund eigener Option ausgehend von der bisher erreichten besoldungsrechtlichen Stellung erfolgt; eine Neudurchrechnung im Funktionszulagenschema ausgehend vom Vorrückungsstichtag ist nicht vorgesehen (vgl. etwa das hg. Erkenntnis vom 17. Februar 1999, Zl. 98/12/0234).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2004:2003120116.X01

Im RIS seit

23.03.2004
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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