RS Vwgh 2004/2/25 99/13/0149

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Veröffentlicht am 25.02.2004
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

FinStrG §114 Abs2;
FinStrG §6 Abs2;
FinStrG §98 Abs3;

Rechtssatz

Durch die Wahrnehmung von Recht und Pflicht der Finanzstrafbehörden zur freien Beweiswürdigung nach § 98 Abs. 3 FinStrG konnte eine Verletzung der Unschuldsvermutung ebenso wenig bewirkt werden wie durch die Ablehnung von Beweisanträgen, deren Durchführung im Sinne des § 114 Abs. 2 Satz 2 FinStrG im Interesse der Wahrheitsfindung nicht notwendig erschien, weil sie sich etwa auf Sachverhalte erstreckten, denen für die Beurteilung der Tatbildverwirklichung keine Bedeutung zukommen konnte.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2004:1999130149.X09

Im RIS seit

18.03.2004

Zuletzt aktualisiert am

16.05.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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