RS Vwgh 2004/2/25 2002/09/0161

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 25.02.2004
beobachten
merken

Index

40/01 Verwaltungsverfahren
60/04 Arbeitsrecht allgemein
62 Arbeitsmarktverwaltung

Norm

AuslBG §28 Abs1 Z1 lita;
AuslBG §28 Abs1 Z1;
AuslBG §3 Abs1;
VStG §19 Abs1;

Rechtssatz

Die Dauer einer unerlaubten Beschäftigung ist ein Umstand, der bei der Bemessung der gemäß § 28 Abs. 1 Z. 1 AuslBG zu verhängenden Strafe zu berücksichtigen ist (Hinweis E 30.10.1991, Zl. 91/09/0098, m.w.N.).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2004:2002090161.X05

Im RIS seit

30.03.2004
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten