RS Vwgh 2004/2/25 2003/12/0084

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 25.02.2004
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
63/02 Gehaltsgesetz
82/03 Ärzte Sonstiges Sanitätspersonal

Norm

GehG 1956 §100 Abs3 idF 1998/I/123;
GehG 1956 §100 idF 1994/550;
GehG 1956 §100 idF 1998/I/123;
GehG 1956 §30b;
GehG 1956 §30c;
GehG 1956 §85e idF 1991/277;
GehG 1956 §99 Z1 idF 1998/I/123;
GuKG 1997;
KrPflG 1961 §4;
KrPflG 1961 §5;
VwRallg;

Beachte

Serie (erledigt im gleichen Sinn): 2003/12/0085 E 25. Februar 2004

Rechtssatz

Im Hinblick auf die Rechtsprechung zum Begriff des "Krankenpflegefachdienstes" (vgl. die hg. Erkenntnisse vom 29. November 1988, Zl. 88/12/0124 und Zl. 88/12/0206, zur Gebührlichkeit einer Pflegedienstzulage nach § 30b GehG 1956, und etwa das hg. Erkenntnis vom 20. Dezember 1995, Zl. 93/12/0086, mwN, zu den §§ 4 und 5 KrPflG 1961), der sich unverändert in § 99 Z. 1 GehG 1956 findet, kann der Rechtsansicht der belangten Behörde, wonach ein Anspruch des Beschwerdeführers auf Pflegedienstzulage schon deshalb ausscheide, weil er lediglich in einem Krankenrevier tätig sei, nicht entgegen getreten werden. Für dieses Ergebnis spricht auch, dass der Gesetzgeber die Überleitung von Beamten der Allgemeinen Verwaltung in "militärischer Verwendung" in das mit der 1. BDG-Novelle 1991 geschaffene Krankenpflegeschema ausschließen wollte und statt dessen eine "besoldungsmäßige Gleichstellung" über eine Ergänzungszulagen-Regelung vorsah, wie insbesondere auch aus den ErläutRV zu dieser Novelle (101 BlgNR 18. GP 21) erhellt, jedoch sowohl im § 85e GehG 1956 idF der 1. BDG-Novelle 1991 als auch nunmehr in § 100 GehG 1956 idF des Besoldungsreform-Gesetzes 1994 (und der 1. Dienstrechts-Novelle 1998) eine Pflegeleistung in Krankenrevieren gerade nicht als anspruchsbegründend vorsah und vorsieht. Für Tätigkeiten in Krankenrevieren kann keine Ergänzungszulage nach § 100 Abs. 3 GehG 1956 in Betracht kommen (betreffend die Gebührlichkeit einer Ergänzungszulage nach § 100 Abs. 3 GehG 1956 bei einer Verwendung in einem Krankenrevier vgl. das hg. Erkenntnis vom 25. September 2002, Zl. 2002/12/0220, mwN).

Schlagworte

Definition von Begriffen mit allgemeiner Bedeutung VwRallg7

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2004:2003120084.X02

Im RIS seit

23.03.2004
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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