RS Vwgh 2004/2/25 2003/13/0147

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Veröffentlicht am 25.02.2004
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §184;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 98/14/0026 E 19. März 2002 RS 5

Stammrechtssatz

Ein Sicherheitszuschlag gehört zu den Elementen der Schätzung (Hinweis E 26.11.1996, 92/14/0212), weil davon auszugehen ist, dass bei mangelhaften Aufzeichnungen nicht nur nachgewiesenermaßen nicht aufgezeichnete, sondern auch weitere Einnahmen nicht aufgezeichnet worden sind.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2004:2003130147.X01

Im RIS seit

18.03.2004
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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