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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §184;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 98/14/0026 E 19. März 2002 RS 5Stammrechtssatz
Ein Sicherheitszuschlag gehört zu den Elementen der Schätzung (Hinweis E 26.11.1996, 92/14/0212), weil davon auszugehen ist, dass bei mangelhaften Aufzeichnungen nicht nur nachgewiesenermaßen nicht aufgezeichnete, sondern auch weitere Einnahmen nicht aufgezeichnet worden sind.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2004:2003130147.X01Im RIS seit
18.03.2004